Tempo-30-Konzept für die Gemeinde Weßling

Gebiete des Tempo-30-Konzepts

Der Gemeinderat Weßling beriet in seiner Sondersitzung am 2. Juli 2013 über die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf allen Gemeindestraßen. Ein entsprechender Antrag wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Um jedoch einen „Schilderwald“ zu vermeiden, wurde die Verwaltung gebeten, in Zusammenarbeit mit der Mobilitätswende Weßling eine Liste mit Straßen zu erstellen, in welchen Tempo 30 Sinn macht.

Die Mobilitätswende stellt in diesem Dokument ein Konzept vor, das eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf fast allen Gemeindestraßen bei deutlicher Reduktion der Schilderanzahl ermöglicht. Der Iststand und die erarbeiteten Lösungen stehen auch als interaktive Karte zur Verfügung.

Das Konzept wurde mit dem Verkehrsberuhigung Weßling e.V. abgestimmt und am 18. November im Rathaus präsentiert. Weitere Infos gibt es hier.

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