Archiv für den Monat: September 2017

Fahrradstraßen für Weßling

Verkehrszeichen Fahrradstraße mit Freigabe für Kfz-Verkehr

Die Mobilitätswende schlägt vor, in Weßling/Oberpfaffenhofen zwei für den Kraftverkehr freigegebene Fahrradstraßen einzurichten. Solche Straßen dürfen weiterhin mit allen Fahrzeugen benutzt werden. Dabei gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h, und dem Radverkehr wird Vorrang gegenüber dem Kraftverkehr eingeräumt, das heißt Radler dürfen weder gefährdet noch behindert werden und das Nebeineinanderfahren ist ihnen erlaubt. Auf Vorfahrts- und Parkregelungen haben Fahrradstraßen keinen Einfluss.

Die erste, nördliche Fahrradstraße (blau) soll vom Sportplatz über den Meilinger Weg, den Walchstadter Weg, die Schulstraße und die Bahnhofstraße bis zum Maibaum verlaufen. An dieser Route liegen viele wichtige Ziele, die typischerweise mit dem Fahrrad angefahren werden: Der Skaterplatz, der Sportplatz mit Sporthalle, das bestehende und das zukünftige Schulhaus, die Radl Werkstatt, der Kindergarten Regenbogen, der Edeka-Markt mit Poststelle, die Kirche und das Pfarramt Christkönig, die VR-Bank, das Hotel Zur Post, der Bahnhof mit Bücherei und der Marktplatz. Außerdem stellt dieser Weg von Herrsching durch Weßling nach Gilching die wichtigste überregionale Radverkehrsverbindung der Gemeinde dar und wird im Alltagsradroutennetz des Landkreises der höchsten Priorität überregionale Entwicklungsachse zugeordnet. Deshalb sollten auch die Vorfahrtsregelungen an den Kreuzungen Meilinger Weg/Steinebacher Weg und Schulstraße/Grünsinker Straße umgekehrt oder zu rechts-vor-links geändert werden.

Die zweite, südliche Fahrradstraße (grün) soll von der Einmündung des Uferwegs in die Hauptstraße über Kreuzberg und Karpfenwinkel bis zum nordöstlichen Ende der Ettenhofener Straße verlaufen. Diese Route wird von Radlern bereits bevorzugt als Verbindung zwischen den Ortsteilen Oberpfaffenhofen und Weßling genutzt, weil dort die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist und relativ wenig Kfz-Verkehr herrscht. Darüber hinaus werden in Zukunft vermehrt Kinder mit dem Fahrrad zwischen den Ortsteilen pendeln, weil die Grundschülerinnen und -schüler ab dem kommenden Schuljahr nach Jahrgangsstufen auf die Schulhäuser verteilt werden.

Die Einrichtung von Fahrradstraßen in Weßling klingt dramatisch, doch nüchtern betrachtet würde sich nur wenig ändern. Da auf beiden Routen bereits Tempo 30 gilt (bzw. in der Bahnhofstraße kaum überschritten werden kann), bleibt nämlich als wesentliche Änderung nur die Vorrangregelung für Radler, sofern welche unterwegs sind. So könnte mit minimalem finanziellen Aufwand und ohne bauliche Veränderungen (nur Beschilderung und Fahrbahnpiktogramme) der Radverkehr deutlich gefördert und sicherer gemacht werden. Nebenbei würde auf den beiden vom Verkehrsberuhigungsverein als Schleichwege identifizierten Verbindungen die Attraktivität für den Durchgangs-Kfz-Verkehr abnehmen. Darüber hinaus würde die Gemeinde zum Ausdruck bringen, dass sie eine neue Mobilitätskultur etablieren möchte, bei der der Kraftverkehr nicht mehr immer und überall im Vordergrund steht. Da es sich bei allen vorgeschlagenen Straßen um Gemeindestraßen handelt, ist die Gemeinde auch befugt, sie selbständig entsprechend umzuwidmen.

Obwohl Fahrradstraßen bereits vor 20 Jahren in der StVO eingeführt wurden, gibt es bisher keine einzige im Landkreis STA. Ähnlich wie Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Geschwindigkeitsbeschränkungen werden sie von den Verkehrsbehörden auf Landkreisebene (Untere Verkehrsbehörde, Straßenbauamt und Verkehrspolizei) stets negativ bewertet, weil sie mit vermeintlichen Einschränkungen für den Kraftverkehr verbunden sind. Offenbar müssen sich dann die Belange von Fußgängern, Radfahrern und Anwohnern in unserem Landkreis in der Regel der freien Fahrt für Kraftfahrer unterordnen. Zeitgemäße Verkehrspolitik sieht anders aus: In München gibt es derzeit insgesamt 60 für den Kraftverkehr freigegebene Fahrradstraßen. Ein aktueller Evaluationsbericht durch externe Gutachter bewertet deren Akzeptanz und Verkehrssicherheit positiv.

Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen könnte die Gemeinde Weßling also einen Schritt in Richtung zukunftsfähige, menschen- und umweltfreundliche Mobilität machen und damit im Landkreis vorneweg gehen – nahezu kostenlos und jederzeit einfach revidierbar.