Die auf der Bürgerversammlung am 17. Dezember vorgelegten Fahrradinfrastrukturmängel sind zum größten Teil mit geringem planerischen und finanziellen Aufwand behebbar. Als große Ausnahme sticht jedoch die Erneuerung der Fahrradabstellanlage am S-Bahnhof hervor.
Aus diesem Grund haben wir dazu einen ausführlich begründeten Antrag gestellt, der ohne Gegenstimmen von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern angenommen wurde – wir danken allen Unterstützern! Gemäß der bayerischen Gemeindeordnung Art. 18 Abs. 4 muss unsere Empfehlung damit innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.