Archiv für den Monat: Juni 2022

Straßen für Menschen

Weßlings Hauptstraße für Menschen auf einer Postkarte aus dem Jahr 1905 (Gemeindearchiv Weßling)

von Gerhard Hippmann für UNSER DORF heute

„Nichtmotorisierter Verkehr ist bevorzugt“ lautet eine der Entwicklungsleitlinien des im Jahr 2004 erarbeiteten und beschlossenen Leitbilds der Gemeinde Weßling. Ein hehres Ziel, das bisher nur punktuell erreicht wurde, denn unsere Straßenverkehrsordnung ist längst nicht mehr zeitgemäß und priorisiert noch immer klar den Kfz-Verkehr. „Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten“ steht etwa in § 25. Seit nunmehr 85 Jahren werden Fußgänger:innen auf Gehwege verbannt und verpflichtet, den Fahrzeugverkehr möglichst wenig zu stören. Dass Straßen über Jahrhunderte Orte der Begegnung waren, wo sich völlig selbstverständlich Menschen trafen und Kinder spielten, erscheint uns heute ziemlich merkwürdig. Ist unser Leitbild also utopisch?

Verkehrszeichen Verkehrsberuhigter Bereich

Das trifft zum Glück nur teilweise zu, denn selbst die deutsche StVO räumt mitunter nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer:innen Vorrang ein. Neben Fahrradstraßen stechen hier insbesondere Verkehrsberuhigte Bereiche hervor (die fälschlicherweise häufig als Spielstraßen bezeichnet werden). Hier steht die sonst übliche Straßennutzung auf dem Kopf: Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, und im gesamten Straßenraum genießen Fußgänger:innen Vorrang und dürfen Kinder spielen. Straßen für Menschen also, die höchste Aufenthaltsqualität bieten und voll und ganz unserem Leitbild entsprechen.

Allerdings ist es nicht zulässig, einfach alle Gemeindestraßen zum Verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. In Betracht kommen Wohnstraßen ohne Gehwege mit geringem Fahrverkehrsaufkommen. Diese sollen durch ihre bauliche Gestaltung oder Möblierung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Interessant ist, dass das Parken nur auf markierten Stellplätzen gestattet ist. So wird ermöglicht, eine übermäßige Nutzung des öffentlichen Raums durch „ruhenden Verkehr“ zu vermeiden – ganz ohne Schilderwald und Eingriff ins Baurecht.

Bisher gibt es in unserer Gemeinde zwei Verkehrsberuhigte Bereiche (Höhenrainäcker, Herbststraße/Winterweg). Eine Reihe weiterer Straßen erfüllt die Voraussetzungen dafür. Fortschritte im Sinne unseres Leitbilds sind hier leicht erzielbar.