Archiv der Kategorie: Tempo 30

Infos und Aktionen zum Projekt: Tempo 30 im ganzen Ortsgebiet Weßling

Wie funktionieren Fahrradstraßen?

von Gerhard Hippmann für Unser Dorf heute mit Aktualisierungen

„Nichtmotorisierter Verkehr ist bevorzugt” lautet eines der Ziele des Leitbilds der Gemeinde Weßling. Mit der Eröffnung der ersten Fahrradstraße am 21. Juni wurde endlich ein deutlicher Fortschritt in diese Richtung erzielt. Die gesamte Schulstraße, das südliche Ende des Walchstadter Wegs und der Meilinger Weg werden dann mit dem Verkehrszeichen „Fahrradstraße” und dem Zusatzzeichen „Kraftfahrzeuge frei” beschildert. Damit ändern sich die Verkehrsregeln laut StVO wie folgt:

  1. Für alle Fahrzeuge gilt Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit.
  2. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist ausdrücklich erlaubt.
  3. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kfz-Verkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

Alle anderen Verkehrsregeln ändern sich durch die Erklärung zur Fahrradstraße nicht. Insbesondere gilt weiterhin das Rechtsfahrgebot, und Kraftfahrzeuge dürfen Radfahrende überholen, wenn sie dabei den seitlichen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern und Tempo 30 einhalten. Unverändert bleiben außerdem Parkflächen sowie Vorfahrtsregelungen an Einmündungen und Kreuzungen. Allerdings wurde die Vorfahrt an der Kreuzung mit der Grünsinker Straße bereits geändert, und bei Eröffnung der Fahrradstraße wurden auch die Regelungen an den beiden Einmündungen in den Walchstadter Weg angepasst, sodass der Radverkehr Vorfahrt genießt.

Verlauf der ersten Weßlinger Fahrradstraße mit geänderten Vorfahrtsregelungen

In Fahrradstraßen ist die Fahrbahn in erster Linie zum Radeln da. Kraftfahrzeuge spielen nur eine Nebenrolle. Sie sind verpflichtet, ihre Geschwindigkeit zu verringern und besonders rücksichtsvoll zu fahren. So machen Fahrradstraßen das Radeln sicherer und attraktiver. Gleichzeitig entschleunigen und verringern sie den Kfz-Verkehr, sodass die Lebensqualität steigt und die Umweltbelastung sinkt.

Um unserem Leitbild durch Fahrradstraßen näher zu kommen, müssen alle Verkehrsteilnehmer nicht nur die Verkehrsregeln kennen, sondern auch bewusst und uneigennützig umsetzen. Helfen Sie mit, die neue Fahrradstraße zum Erfolgsmodell zu machen!

Stummer Schrei nach friedlichen Straßen

Bei einer Rundfahrt durch die Weßlinger Ortsteile entdeckte die Mobilitätswende 29 inoffizielle (straßenverkehrsrechtlich nicht maßgebliche) Beschilderungen, die Kraftfahrer zu erhöhter Aufmerksamkeit und reduzierter Fahrgeschwindigkeit motivieren sollen. Alle Schilder berufen sich auf Kinder, für die sich der Kfz-Verkehr in besonders hohem Maße lebensbedrohlich und bewegungseinschränkend darstellt. Diese Problematik wird offenbar vielen Eltern bewusst, sobald der eigene Nachwuchs beginnt, sich selbständig fortzubewegen.

Polizei, Verkehrswacht und Autoclubs wollen Kinder so früh wie möglich durch Verkehrserziehung an die bestehenden Verkehrsverhältnisse, nach denen möglichst ungehinderter Kraftverkehr höchste Priorität genießt, anpassen. Ziel ist es (oft unbewusst), die offenbar auch in Weßling immer lauter werdenden Forderungen nach menschenfreundlicher Gestaltung des öffentlichen Raums weiterhin zu marginalisieren, sodass auch in Zukunft freie Fahrt für freie Kraftfahrer gewährleistet werden kann.

Die Mobilitätswende sieht Verkehrserziehung daher kritisch und setzt sich für Maßnahmen ein, die den Kfz-Verkehr beschränken und lokale Mobilitätsgerechtigkeit für Kinder, Senioren, Behinderte, Fußgänger und Radfahrer stärken:

In der Gemeinde Weßling, wo es mehr Kfz als volljährige Einwohner gibt, ist das ein Kampf gegen Windmühlen – aber der Wind dreht sich!

Menschliches Maß statt Bleifuß

Leserbrief zum Beitrag Tempolimit ist unzulässig in der Süddeutschen Zeitung vom 24. Juni 2015

In der SUV-Gemeinde Gauting erzwingen ein paar Vertreter der ewiggestrigen Bleifußfraktion das Recht des Stärkeren, nichtmotorisierte Bürgerinnen und Bürger in maximalem Umfang durch Lärm, Gestank und Lebensgefahr zu belästigen. Ein netter Versuch, die Uhr ein paar Jahrzehnte zurückzudrehen, als noch freie Fahrt für freie Kfz-Lenker propagiert, und das Ideal der autogerechten Stadt verfolgt wurde.

Kommunen auf der Höhe der Zeit gehen längst einen anderen Weg und gestalten den öffentlichen Raum lebenswert, indem sie konsequent die Belange aller Verkehrsteilnehmer sowie der Anwohner berücksichtigen. Dazu gehört selbstverständlich die Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit auf das menschliche Maß von 30 km/h – auch wenn die Straßenverkehrsordnung unserer lobbykratischen Autorepublik noch immer andere Prioritäten setzt.

Gerhard Hippmann
Mobilitätswende Weßling

Tempo-30-Konzept fertiggestellt

tempo-30_gebiete

Das von der Mobilitätswende erstmals im November letzten Jahres vorgestellte Tempo-30-Konzept für die Gemeinde Weßling ist beschlussfertig. Die aktuelle Fassung wurde mit dem Verkehrsberuhigung Weßling e.V. und der Gemeindeverwaltung abgestimmt. Außerdem wurden rechtliche Bedingungen und Hinweise aus einem Gutachten der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises eingearbeitet.

Das auch als interaktive Karte verfügbare Konzept ermöglicht die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf fast allen Gemeindestraßen bei deutlicher Reduktion der Schilderanzahl und wesentlich verbesserter Homogenität der Geschwindigkeits- und Vorfahrtsregelungen. Es stellt einen großen Schritt hin zu einer menschenfreundlicheren und nachhaltigeren Mobilitätskultur dar, wie sie auch in der Rahmenplanung Hauptstraße des Büros Dragomir Stadtplanung zum Ausdruck kommt. Weitere Infos gibt es hier.

Tempo-30-Konzept für die Gemeinde Weßling

Gebiete des Tempo-30-Konzepts

Der Gemeinderat Weßling beriet in seiner Sondersitzung am 2. Juli 2013 über die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf allen Gemeindestraßen. Ein entsprechender Antrag wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Um jedoch einen „Schilderwald“ zu vermeiden, wurde die Verwaltung gebeten, in Zusammenarbeit mit der Mobilitätswende Weßling eine Liste mit Straßen zu erstellen, in welchen Tempo 30 Sinn macht.

Die Mobilitätswende stellt in diesem Dokument ein Konzept vor, das eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf fast allen Gemeindestraßen bei deutlicher Reduktion der Schilderanzahl ermöglicht. Der Iststand und die erarbeiteten Lösungen stehen auch als interaktive Karte zur Verfügung.

Das Konzept wurde mit dem Verkehrsberuhigung Weßling e.V. abgestimmt und am 18. November im Rathaus präsentiert. Weitere Infos gibt es hier.

Tempo 30 auf allen Gemeindestraßen

OSM Tempolimit-Karte (bitte anklicken): Straßen mit höchstzulässiger Geschwindigkeit über 30 km/h sind rot markert

OSM Tempolimit-Karte (bitte anklicken): Straßen mit höchstzulässiger Geschwindigkeit über 30 km/h sind rot markert

Die Mobilitätswende begrüßt und unterstützt ausdrücklich den Antrag der Grünen-Fraktion, die höchstzulässige Geschwindigkeit auf allen Gemeindestraße auf 30 km/h zu begrenzen.

Um die derzeitige Situation zu veranschaulichen, haben wir eine interaktive Tempolimit-Karte erstellt, auf der alle Straßen rot markiert sind, auf welchen wenigstens in eine Fahrtrichtung schneller als 30 km/h gefahren werden darf. Hier wird deutlich, dass es noch einige Wohnstraßen gibt, auf denen Tempo 50 erlaubt ist. Das gilt auch für den nördlichen Teil der Schulstraße und die Bahnhofstraße, wo so hohe Geschwindigkeiten aufgrund von baulicher Beschaffenheit, Enge, Unübersichtlichkeit und hohem Fuß- und Radverkehrsanteil offenkundig völlig fehl am Platz sind.

Mit Tempo 30 fließt der Verkehr entspannt und weitestgehend unfallfrei

Mit Tempo 30 fließt der Verkehr entspannt und weitestgehend unfallfrei

In den fünf bereits bestehenden Tempo-30-Zonen fließt der Verkehr entspannt und weitestgehend unfallfrei. Diese positive Erfahrung ist auf die zahlreichen Vorzüge von 30 km/h innerorts zurückzuführen:

  • Der Anhalteweg ist bei Tempo 30 weniger als halb so lang wie bei Tempo 50. Dadurch sinkt die Unfallwahrscheinlichkeit erheblich.
  • Bei einem Unfall mit Tempo 30 ist das Risiko für schwere und tödliche Verletzungen ungeschützter Verkehrsteilnehmer nur halb so groß wie bei Tempo 50.
  • Wird die Geschwindigkeit von Tempo 50 auf 30 reduziert, sinkt die Lärmbelastung in gleichem Maße, als würde die Verkehrsmenge halbiert.
  • Schwächere Verkehrsteilnehmer (Kinder, Fußgänger, Radfahrer, behinderte und alte Menschen) profitieren in besonders hohem Maße von Tempo 30.
  • Verkehrsraum wird zum Lebensraum, Respekt und Rücksichtnahme können sich besser herausbilden, Radfahren wird attraktiver, Kinder dürfen zu Fuß zur Schule gehen.
  • Die Attraktivität von Schleichwegen und Abkürzungen sinkt.
  • Auf den meisten Gemeindestraßen gilt bereits Tempo 30. Eine einheitliche Beschränkung sorgt für klare Verhältnisse und ermöglicht eine Reduktion der Verkehrszeichen.
  • Wegen der wenigen kurzen noch nicht auf Tempo 30 beschränkten Straßenabschnitte erhöht sich die Reisedauer (von Tür zu Tür) nur marginal.
  • Geringere Anforderungen an Fahrbahnbeschaffenheit und Winterdienst.
  • Auf Straßen mit Tempo 30 ist Mischverkehr die regelmäßige Lösung, auf den Bau von Radverkehrsanlagen kann daher verzichtet werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Kreis- und Staatsstraßen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde und sind daher nicht Gegenstand des Antrags, der voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 2. Juli behandelt wird. Weitere Unterstützer sind der ADFC-Kreisverband Starnberg, der VCD-Kreisverband Fürstenfeldbruck-Starnberg e.V., die Verkehrsberuhigung für Weßling e.V., die Bund Naturschutz Ortsgruppe Weßling und die SoKo Weßling. Wir drücken die Daumen!

30 km/h - macht die Straßen lebenswert

30 km/h – macht die Straßen lebenswert

Bitte zeichnen Sie die Europäische Bürgerinitiative „30kmh – macht die Straßen lebenswert!“ mit, falls auch Sie die Vorzüge von Tempo 30 zu schätzen wissen.

Weitere Infos: