Leserbrief zum Beitrag Tempolimit ist unzulässig in der Süddeutschen Zeitung vom 24. Juni 2015
In der SUV-Gemeinde Gauting erzwingen ein paar Vertreter der ewiggestrigen Bleifußfraktion das Recht des Stärkeren, nichtmotorisierte Bürgerinnen und Bürger in maximalem Umfang durch Lärm, Gestank und Lebensgefahr zu belästigen. Ein netter Versuch, die Uhr ein paar Jahrzehnte zurückzudrehen, als noch freie Fahrt für freie Kfz-Lenker propagiert, und das Ideal der autogerechten Stadt verfolgt wurde.
Kommunen auf der Höhe der Zeit gehen längst einen anderen Weg und gestalten den öffentlichen Raum lebenswert, indem sie konsequent die Belange aller Verkehrsteilnehmer sowie der Anwohner berücksichtigen. Dazu gehört selbstverständlich die Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit auf das menschliche Maß von 30 km/h – auch wenn die Straßenverkehrsordnung unserer lobbykratischen Autorepublik noch immer andere Prioritäten setzt.
Gerhard Hippmann
Mobilitätswende Weßling