Das „öffentliche Verkehrsinteresse“ hat bis heute ein klares Ziel: Die Förderung von Besitz und Nutzung privater Kraftwagen – so wie es gesetzlich erstmals 1934 formuliert und bis heute nicht geändert wurde.
Aus dem Beitrag Mehr Mobilität für alle mit weniger Fahrzeugen von Andreas Knie auf klimareporter am 17. Februar 2021.