Rückenwind für den Radverkehr

Lastenpedelec LaRa 1 mit Anhänger im Einsatz

Im ersten Quartal 2021 hat der Gemeinderat Weßling einige Entscheidungen getroffen, die den Fuß- und Radverkehr voran bringen.

Geschwindigkeitsbeschränkung Grünsinker Straße

Seit die Grünsinker Straße für den Durchgangs-Kfz-Verkehr gesperrt ist, wird sie überwiegend von Fußgänger:innen und Radler:innen genutzt. Bei schönem Wetter lässt sich erfreulicherweise beobachten, wie Menschen zahlreich die ehemalige Staatsstraße zurück erobern. Allerdings handelt es sich baulich und rechtlich nach wie vor um eine Landstraße, auf der 100 km/h schnell gefahren werden kann und darf.

Der Gemeinderat sprach sich am 19. Januar mit großer Mehrheit für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus. Zwischen Ortstafel und Waldrand soll auf 60 km/h und im Wald auf 30 km/h, jeweils mit Zusatzzeichen „Achtung Fußgänger“ beschränkt werden. Diese Maßnahme erfordert allerdings noch eine Zustimmung vom Landratsamt, welche leider nicht selbstverständlich ist.

Schutzstreifen Gautinger Straße

Die nordwestliche Gautinger Straße ist zwischen den Einmündungen Hauptstraße und Adelbergweg durchwegs mindestens 6,0 m breit. Damit ist genug Platz für die Einrichtung eines einseitigen Fahrradschutzstreifens vorhanden. Diese Maßnahme ist sinnvoll in Richtung Oberpfaffenhofen, weil aufgrund der Steigung besonders große Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Radler:innen und Kfz auftreten. Der Gemeinderat befürwortete diesen Vorschlag am 23. Februar einstimmig.

Mit dem Beschluss ist ein erster wichtiger Schritt getan. Die Maßnahme muss aber noch durch das Landratsamt genehmigt werden. Die Chancen dafür stehen wahrscheinlich nicht schlecht, weil der Landkreis zurzeit die Einrichtung von Schutzstreifen forciert.

Unterführung Mitterwiese

Unterbrochener Wirtschaftsweg an der Mitterwiese

Durch den Bau der Umfahrung Weßling wurde der bei Wander:innen und Radler:innen sehr beliebte Waldweg von Weßling nach Steinebach über die Mitterwiese und den Golfplatz durchtrennt. Seitdem muss der Radverkehr 120 m auf der Umfahrung fahren und dann nach links abbiegen, um auf die andere Seite zu kommen – lebensgefährlich bei zulässigen 100 km/h für den Kraftverkehr. Der Gemeinderat sprach sich am 23. Februar einstimmig und mit Nachdruck dafür aus, den Bau einer Unterführung für den Fuß- und Radverkehr anzugehen (Artikel Süddeutsche und Merkur).

Auch in dieser Sache ist eine Umsetzung durchaus wahrscheinlich, denn niemand hat sich bisher dagegen ausgesprochen, und für das Vorhaben kann voraussichtlich eine hilfreiche Förderung beantragt werden.

Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger

Förderprogramme für Lastenräder und Fahrradanhänger werden von vielen Kommunen angeboten und erfreuen sich bei Bürgerinnen und Bürgern großer Beliebtheit. Diese Maßnahmen haben den Charme, dass sie tatsächlich das Potenzial haben, Autofahrten bzw. Zweit- und Drittwagen zu ersetzen. Das wird mit jeder Fahrt sichtbar gemacht, sodass sich solche Förderprogramme selbst verstärken.

Am 17. März beschloss der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Mobilität mit deutlicher Mehrheit, auch in der Gemeinde Weßling Lastenräder (Zuschuss 500 €) und Fahrradanhänger (150 €) zu fördern.

Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen

Ebenfalls am 17. März wurde einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK) beitritt und somit eine Zertifizierung als fahrradfreundliche Gemeinde anstrebt. Dieses Ziel vor Augen wird in den kommenden Jahren sicherlich hilfreich und motivierend sein.

Kreuzung Meilinger/Steinebacher Weg

Fahrradfreundlichere Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Meilinger/Steinebacher Weg

Es kommt selten vor, dass eine Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs im Konzept für das Alltagsradroutennetz STA enthalten ist und sowohl vom Landratsamt, als auch von der Verkehrspolizei ausdrücklich begrüßt wird. Dies ist der Fall an der Kreuzung Meilinger/Steinebacher Weg, wo der Radverkehr auf der Radroute Herrsching-München mit höchster Priorität auf einer Fahrradstraße geführt wird. Alles spricht daher dafür, den Meilinger Weg zu bevorrechtigen oder wenigstens die Stop-Beschilderung durch „Vorfahrt gewähren“ zu ersetzen.

Aus schwer nachvollziehbaren Gründen fand diese Lösung am 19. Januar aber keine Mehrheit im Gemeinderat. Weil sich die Beschilderung durch den Bau der Grundschule mittelfristig sowieso ändern wird, ist diese Fehlentscheidung aber verschmerzbar.

Insgesamt gibt es zurzeit in der Gemeindepolitik also viel Schwung für den Radverkehr. Damit die Maßnahmen umgesetzt werden, müssen allerdings noch die übergeordneten Behörden mitspielen und die Gemeindeverwaltung ihre Hausaufgaben machen. Wir drücken die Daumen, dass das in allen Fällen gelingt!

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