In der vergangenen Woche wurde in der Gautinger Straße zwischen der Unteren Seefeldstraße (Apotheke) und dem Adelbergweg ein einseitiger Fahrradschutzstreifen markiert. Der Schutzstreifen wurde am 23. Februar 2021 vom Gemeinderat beschlossen, am 11. März 2022 erließ das Verkehrsmanagement des Landratsamts die verkehrsrechtliche Anordnung, und die Umsetzung erfolgte durch das Staatliche Bauamt Weilheim.
Den aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen entsprechend weist der Schutzstreifen eine Breite von 1,50 m auf, sodass eine Restfahrbahnbreite von 4,50 bis 4,80 m verbleibt. Er wurde nur einseitig in Richtung Oberpfaffenhofen eingeführt, weil die Fahrbahn für eine beidseitige Ausführung nicht breit genug ist, und weil bergauf wesentlich größere Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Kfz- und Radverkehr auftreten als bergab.
Objektiv betrachtet bieten Fahrradschutzstreifen im Vergleich zu anderen Arten von Radverkehrsanlagen keinen großen Sicherheitsgewinn. Unter Umständen können sie Kraftfahrer:innen gar dazu verleiten, sich alleine an der Markierung zu orientieren und somit den vorgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,50 m zu unterschreiten. Doch eine bessere Art der Radverkehrsführung ist in der Gautinger Straße nicht realisierbar, und insbesondere von weniger routinierten Radler:innen werden Schutzstreifen subjektiv sicherer empfunden und laden daher zur vermehrten Fahrradnutzung ein.
Wir hoffen, dass sich dieser Effekt auch auf der Gautinger Straße zeigen wird, und dass sich die neue Verkehrsregelung bewährt und etabliert. Ein weiterer einseitiger Schutzstreifen ist am östlichen Ende der Gautinger Straße geplant.