Konstruktive Freinacht in Hochstadt

In der Weßlinger Straße in Hochstadt wurde am 1. Mai ein neuer einseitiger Schutzstreifen für Radfahrer:innen entdeckt. Offenbar handelt es sich dabei nicht um eine offizielle Verkehrsregelung, sondern um einen konstruktiven Freinacht-Scherz – danke für die Anregung!

Etwa vier Wochen zuvor war in der Gautinger Straße ein amtlicher Schutzstreifen markiert worden. Sicherlich besteht auch in der Weßlinger Straße der Bedarf für ein Angebot für den Radverkehr. Ein einseitiger Schutzstreifen ist allerdings nur auf ansteigenden Straßen begründbar, und für beidseitige Schutzstreifen ist die Weßlinger Straße leider nicht breit genug. Denkbar wäre hier eher, den Gehweg auf 2,5 m zu verbreitern und für den Radverkehr freizugeben. Auf diese Weise könnte eine der beiden Lücken der nicht nur für Grundschüler:innen benötigten Radroute zwischen Hort und neuer Schule geschlossen werden. Allerdings ist die zweite Lücke zwischen Vereinsheim und Ettenhofener Straße schwieriger behebbar, und die Zuständigkeit entlang der gesamten Kreisstraße STA 6 liegt nicht bei der Gemeinde, sondern beim Landratsamt.

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