Straßen für Menschen

Weßlings Hauptstraße für Menschen auf einer Postkarte aus dem Jahr 1905 (Gemeindearchiv Weßling)

von Gerhard Hippmann für UNSER DORF heute

„Nichtmotorisierter Verkehr ist bevorzugt“ lautet eine der Entwicklungsleitlinien des im Jahr 2004 erarbeiteten und beschlossenen Leitbilds der Gemeinde Weßling. Ein hehres Ziel, das bisher nur punktuell erreicht wurde, denn unsere Straßenverkehrsordnung ist längst nicht mehr zeitgemäß und priorisiert noch immer klar den Kfz-Verkehr. „Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten“ steht etwa in § 25. Seit nunmehr 85 Jahren werden Fußgänger:innen auf Gehwege verbannt und verpflichtet, den Fahrzeugverkehr möglichst wenig zu stören. Dass Straßen über Jahrhunderte Orte der Begegnung waren, wo sich völlig selbstverständlich Menschen trafen und Kinder spielten, erscheint uns heute ziemlich merkwürdig. Ist unser Leitbild also utopisch?

Verkehrszeichen Verkehrsberuhigter Bereich

Das trifft zum Glück nur teilweise zu, denn selbst die deutsche StVO räumt mitunter nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer:innen Vorrang ein. Neben Fahrradstraßen stechen hier insbesondere Verkehrsberuhigte Bereiche hervor (die fälschlicherweise häufig als Spielstraßen bezeichnet werden). Hier steht die sonst übliche Straßennutzung auf dem Kopf: Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, und im gesamten Straßenraum genießen Fußgänger:innen Vorrang und dürfen Kinder spielen. Straßen für Menschen also, die höchste Aufenthaltsqualität bieten und voll und ganz unserem Leitbild entsprechen.

Allerdings ist es nicht zulässig, einfach alle Gemeindestraßen zum Verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. In Betracht kommen Wohnstraßen ohne Gehwege mit geringem Fahrverkehrsaufkommen. Diese sollen durch ihre bauliche Gestaltung oder Möblierung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Interessant ist, dass das Parken nur auf markierten Stellplätzen gestattet ist. So wird ermöglicht, eine übermäßige Nutzung des öffentlichen Raums durch „ruhenden Verkehr“ zu vermeiden – ganz ohne Schilderwald und Eingriff ins Baurecht.

Bisher gibt es in unserer Gemeinde zwei Verkehrsberuhigte Bereiche (Höhenrainäcker, Herbststraße/Winterweg). Eine Reihe weiterer Straßen erfüllt die Voraussetzungen dafür. Fortschritte im Sinne unseres Leitbilds sind hier leicht erzielbar.

Erste Kidical Mass Weßling

Am letzten Samstag fand die erste Kidical Mass in Weßling statt. Bei sehr schönem Wetter demonstrierten 89 Kinder, Eltern und Großeltern für kinder- und fahrradfreundliche Mobilität in der Gemeinde Weßling. Höhepunkt war ein Radldemonstrationszug entlang der wichtigsten Schulwege zur neuen Grundschule. Anschließend sprach Dr. Tassilo Wanner in einer bewegenden und persönlichen Rede über Rücksicht und Nachhaltigkeit im Straßenverkehr. Nach der Kundgebung sorgte eine Hüpfburg für große Begeisterung bei den Kindern.

Die Kidical Mass fand an über 200 Orten in 15 Ländern statt. Übergeordnetes Ziel ist ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht. So entspringt die Kidical Mass der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung, nach der nicht mehr länger die Schwachen auf die Starken Rücksicht nehmen müssen, sondern die Starken auf die Schwachen achten. Von diesem Paradigmenwechsel ist der Straßenverkehr in Deutschland freilich noch meilenweit entfernt.

Außerdem wurden vier Forderungen für die Mobilität in der Gemeinde Weßling gestellt:

  1. Sichere Schulwege ohne Gefährdung der Kinder durch Kfz-Verkehr, besonders auch im Hinblick auf das neue Schulhaus
  2. Verkehrsberuhigte Bereiche in Wohnstraßen, sonst generell Tempo 30 innerorts
  3. Zügige Verwirklichung der Geh- und Radwege zwischen Oberpfaffenhofen und Unterbrunn sowie zwischen Hochstadt und Unering
  4. Vermehrte Schaffung von sichereren Straßenübergängen z. B. in Form von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)

Die in den vergangenen Monaten entwickelte, primär an den Belangen des Kfz-Verkehrs orientierte Verkehrsplanung im Bereich der neuen Schule zeigt deutlich, dass auch vor Ort noch dicke Bretter zu bohren sind. Daher ist gut möglich, dass es weitere Kidical-Mass-Aktionen in Weßling geben wird.

Konstruktive Freinacht in Hochstadt

In der Weßlinger Straße in Hochstadt wurde am 1. Mai ein neuer einseitiger Schutzstreifen für Radfahrer:innen entdeckt. Offenbar handelt es sich dabei nicht um eine offizielle Verkehrsregelung, sondern um einen konstruktiven Freinacht-Scherz – danke für die Anregung!

Etwa vier Wochen zuvor war in der Gautinger Straße ein amtlicher Schutzstreifen markiert worden. Sicherlich besteht auch in der Weßlinger Straße der Bedarf für ein Angebot für den Radverkehr. Ein einseitiger Schutzstreifen ist allerdings nur auf ansteigenden Straßen begründbar, und für beidseitige Schutzstreifen ist die Weßlinger Straße leider nicht breit genug. Denkbar wäre hier eher, den Gehweg auf 2,5 m zu verbreitern und für den Radverkehr freizugeben. Auf diese Weise könnte eine der beiden Lücken der nicht nur für Grundschüler:innen benötigten Radroute zwischen Hort und neuer Schule geschlossen werden. Allerdings ist die zweite Lücke zwischen Vereinsheim und Ettenhofener Straße schwieriger behebbar, und die Zuständigkeit entlang der gesamten Kreisstraße STA 6 liegt nicht bei der Gemeinde, sondern beim Landratsamt.

Erster Fahrradschutzstreifen in der Gautinger Straße

In der vergangenen Woche wurde in der Gautinger Straße zwischen der Unteren Seefeldstraße (Apotheke) und dem Adelbergweg ein einseitiger Fahrradschutzstreifen markiert. Der Schutzstreifen wurde am 23. Februar 2021 vom Gemeinderat beschlossen, am 11. März 2022 erließ das Verkehrsmanagement des Landratsamts die verkehrsrechtliche Anordnung, und die Umsetzung erfolgte durch das Staatliche Bauamt Weilheim.

Den aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen entsprechend weist der Schutzstreifen eine Breite von 1,50 m auf, sodass eine Restfahrbahnbreite von 4,50 bis 4,80 m verbleibt. Er wurde nur einseitig in Richtung Oberpfaffenhofen eingeführt, weil die Fahrbahn für eine beidseitige Ausführung nicht breit genug ist, und weil bergauf wesentlich größere Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Kfz- und Radverkehr auftreten als bergab.

Objektiv betrachtet bieten Fahrradschutzstreifen im Vergleich zu anderen Arten von Radverkehrsanlagen keinen großen Sicherheitsgewinn. Unter Umständen können sie Kraftfahrer:innen gar dazu verleiten, sich alleine an der Markierung zu orientieren und somit den vorgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,50 m zu unterschreiten. Doch eine bessere Art der Radverkehrsführung ist in der Gautinger Straße nicht realisierbar, und insbesondere von weniger routinierten Radler:innen werden Schutzstreifen subjektiv sicherer empfunden und laden daher zur vermehrten Fahrradnutzung ein.

Wir hoffen, dass sich dieser Effekt auch auf der Gautinger Straße zeigen wird, und dass sich die neue Verkehrsregelung bewährt und etabliert. Ein weiterer einseitiger Schutzstreifen ist am östlichen Ende der Gautinger Straße geplant.

15-Minuten-Gemeinde Weßling

von Gerhard Hippmann für Unser Dorf heute

Ende der 50er Jahre wurde die autogerechte Stadt- und Raumplanung entwickelt. Sie ist durch räumliche Trennung der Bedarfe Wohnen, Einkaufen, Arbeit und Freizeit gekennzeichnet und sieht vor, dass die damit verbundenen Mobilitätsbedürfnisse durch Pkw-Verkehr befriedigt werden. Seither verbreitete sich dieses Konzept so erfolgreich, dass es uns heute völlig normal erscheint. Indes nahm unsere Abhängigkeit vom Auto in frappierendem Maße zu: Legten die Menschen in Deutschland im Jahr 1960 noch durchschnittlich 11 km am Tag zurück, waren es 2017 39 km. Die Anzahl der Pkw wuchs unterdessen von 4,4 Mio auf heute über 48 Mio. Der damit verbundene CO2-Ausstoß und Ressourcenverbrauch sprengt längst die planetaren Grenzen – und Ortskerne ertrinken im Kfz-Verkehr.

Weil es so nicht weiter gehen kann, setzt Paris sehr konsequent auf das kluge und attraktive Konzept der 15-Minuten-Stadt. Dieses sieht vor, dass alle Grundbedürfnisse innerhalb von 15 Minuten zu Fuß oder mit dem Fahrrad von der Wohnung aus erfüllt werden können. Beste Voraussetzungen also für nachhaltige Mobilität und hohe Lebensqualität durch ein über viele Jahrhunderte bewährtes Prinzip, welches in den letzten Jahren durch die Megatrends Onlineshopping und Homeoffice wieder leichter realisierbar geworden ist.

Wie stehen die Chancen in der Gemeinde Weßling? In 15 Minuten können fast alle Wege im Gemeindegebiet mit dem Fahrrad oder Pedelec zurück gelegt werden. Und abgesehen von Weichselbaum sind innerhalb der Ortsteile zentrale Ziele binnen einer Viertelstunde zu Fuß erreichbar. Für Erholung und Sport steht attraktive Natur zur Verfügung. Wir hätten also eine ziemlich perfekte 15-Minuten-Gemeinde, wenn es in jedem Ortsteil Einkaufsmöglichkeiten, Kitas, Schulen und genügend viele Arbeitsplätze gäbe – wie es vor der autogerechten Stadtplanung selbstverständlich war. Dem Ideal kommen wir heute nur noch bei den Kitas nahe. Bei anderen Bedarfen sieht es hingegen vor allem in Hochstadt und Weichselbaum mau aus. Discounter und Gewerbegebiete auf der grünen Wiese, aber auch die neue Grundschule am westlichen Ende der Gemeinde sind in diesem Sinne offenkundig kontraproduktiv.

Fazit: Bei der Ortsentwicklung sollten wir enkeltaugliche Mobilität stets mitdenken.